Über das Leben hinaus Gottes Reich bauen

Du hast die Möglichkeit, in deinem Testament die ICF Foundation zu berücksichtigen. Neben der Versorgung deiner Angehörigen kann ein Legat an die ICF Foundation eine Möglichkeit sein, über dein Leben hinaus Gottes Reich weiterzubauen.

Wenn du die ICF Foundation in deinem Testament berücksichtigen möchtest, dann bieten wir dir die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch. Du sollst die Möglichkeit haben, deine Wünsche und dein Anliegen mitzuteilen. 

Gerne laden wir dich zu einem unverbindlichen Gespräch mit Joel Baumgartner, Leiter Finanzen und Personal ein. Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme per Telefon +41 43 366 76 15 oder per Mail: joel.baumgartner@icf.ch

Testament

In einem Testament oder letztwilligen Verfügung kannst du neben den gesetzlich festgelegten Pflichtteilen dein Erbe selbst regeln. Sind kein Ehegatte und keine Verwandten mehr am Leben, fällt ohne Testament der gesamte Nachlass an den Staat. Rechtsgültig ist ein Testament nur dann, wenn es ein «Handschriftliches Testament» oder ein notariell beglaubigtes «Öffentliches Testament» ist.

Handschriftliches Testament

Das «Handschriftliche Testament» ist die einfachste Form einer letztwilligen Verfügung. Es soll gut lesbar und eigenhändig geschrieben sein. Wichtige Kriterien zum Einhalten müssen beachtet werden: ees muss als «Testament» überschrieben sein und mit Ort und Datum unterschrieben werden. Begünstigte Personen oder Institutionen sollten möglichst genau mit Namen und Adresse aufgeführt sein.

Öffentliches Testament

Das «Öffentliche Testament» kommt dann zur Anwendung, wenn eine eigenhändige Niederschrift nicht möglich ist. In Anwesenheit von zwei Zeugen muss das «Öffentliche Testament» von einer Urkundsperson (z. B. Notar) entsprechend deinem Willen erstellt werden.

Erbeinsetzung

Du kannst über den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil weitere Erben einsetzen. Dabei kommen eine oder mehrere Personen oder auch eine Organisation in Frage.

Vermächtnis/Legat

Das Vermächtnis oder Legat bestimmt im Rahmen des Testaments einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (Kunstwerke, Wertpapiere, Liegenschaft, usw.), die einer begünstigten Person oder Organisation zukommt.